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Ärztin an einem digitalen Röntgengerät – Strahlenschutz in der konventionellen Radiologie mit Fokus auf ALARA, Patientenschutz und standardisierte Einstelltechnik.

Strahlenschutz in der konventionellen Radiologie

Der Strahlenschutz gehört zu den grundlegenden Prinzipien der modernen Radiologie. Ziel ist es, die Strahlenexposition für Patientinnen, Patienten und Personal so gering wie vernünftigerweise möglich zu halten, ohne die diagnostische Aussagekraft der Untersuchung zu beeinträchtigen. In der Schweiz bilden das Strahlenschutzgesetz (StSG), die Strahlenschutzverordnung (StSV) sowie die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die rechtliche Grundlage.

Die Strahlenexposition einer konventionellen Röntgenaufnahme ist im Vergleich zur Computertomografie meist niedrig. Dennoch gilt auch hier das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable): Jede Untersuchung muss gerechtfertigt sein, optimal durchgeführt werden und eine diagnostisch ausreichende Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreichen.

Warum ist Strahlenschutz so wichtig?

Strahlenschutz bedeutet weit mehr als die Reduktion der Strahlendosis. Bereits vor der eigentlichen Aufnahme beginnt der Schutz der Patientinnen und Patienten durch die richtige Indikationsstellung, eine sorgfältige Vorbereitung und eine standardisierte Untersuchungstechnik.

Eine technisch einwandfreie erste Aufnahme verhindert Wiederholungsuntersuchungen, reduziert unnötige Strahlenexposition und verbessert gleichzeitig die diagnostische Qualität.

Merke
Der wirksamste Strahlenschutz ist die Vermeidung unnötiger Expositionen. Eine korrekte Indikation und eine hochwertige Erstaufnahme leisten hierzu den wichtigsten Beitrag.

Das ALARA-Prinzip

Das international anerkannte ALARA-Prinzip fordert, dass jede medizinische Exposition so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar gehalten wird. Dabei muss stets ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Strahlendosis und diagnostischer Bildqualität bestehen.

Eine zu niedrige Dosis kann die Bildqualität verschlechtern und eine Wiederholungsaufnahme erforderlich machen. Eine unnötig hohe Dosis verbessert dagegen die diagnostische Aussage häufig nicht. Ziel ist deshalb stets die optimale und nicht die maximal mögliche Bildqualität.

Einblendung – kleinster Bildausschnitt, grösster Nutzen

Ein wesentlicher Bestandteil jeder Röntgenuntersuchung ist die korrekte Einblendung. Dabei wird das Strahlenfeld auf den diagnostisch erforderlichen Bereich begrenzt. Eine präzise Einblendung reduziert die Strahlenexposition der Patientin oder des Patienten, vermindert die Streustrahlung und verbessert dadurch den Bildkontrast sowie die diagnostische Aussagekraft der Aufnahme.

Gleichzeitig verhindert eine standardisierte Einblendung unnötige Wiederholungsaufnahmen und erleichtert den Vergleich von Verlaufskontrollen sowie von Untersuchungen, die in unterschiedlichen radiologischen Einrichtungen durchgeführt wurden.

Weiterführender Artikel
Warum die korrekte Einblendung zusammen mit Lagerung, Zentrierung und Projektion eine entscheidende Voraussetzung für hochwertige Röntgenaufnahmen ist, erfahren Sie im Beitrag „Einstelltechnik in der konventionellen Radiologie“.

Standardisierte Einstelltechnik als Bestandteil des Strahlenschutzes

Der Strahlenschutz beginnt bereits mit der korrekten Durchführung der Untersuchung. Standardisierte Einstelltechniken gewährleisten reproduzierbare Aufnahmen und bilden die Grundlage einer qualitativ hochwertigen Diagnostik.

Eine korrekte Lagerung, exakte Zentrierung, angemessene Einblendung und reproduzierbare Projektionen ermöglichen:

  • eine zuverlässige Befundung,
  • vergleichbare Verlaufskontrollen,
  • den Vergleich mit extern angefertigten Untersuchungen,
  • die Vermeidung unnötiger Wiederholungsaufnahmen,
  • eine Reduktion unnötiger weiterführender Hochdosisuntersuchungen.
Praxis-Tipp
Eine standardisierte Einstelltechnik verbessert nicht nur die Bildqualität, sondern ist gleichzeitig eine der wichtigsten Massnahmen des praktischen Strahlenschutzes.

Vermeidung von Wiederholungsaufnahmen

Wiederholungsaufnahmen gehören zu den häufigsten vermeidbaren Ursachen zusätzlicher Strahlenexposition. Typische Gründe sind:

  • fehlerhafte Lagerung,
  • unzureichende Zentrierung,
  • Rotation des Patienten,
  • unzureichende Einblendung,
  • Bewegungsartefakte,
  • falsch gewählte Belichtungsparameter.

Eine strukturierte Arbeitsweise und konsequente Qualitätskontrolle tragen wesentlich dazu bei, Wiederholungsaufnahmen zu vermeiden.

Patientenschutz

Zum Patientenschutz gehören insbesondere:

  • Rechtfertigung jeder Untersuchung,
  • korrekte Identifikation des Patienten,
  • präzise Einblendung auf die klinische Fragestellung,
  • optimierte Belichtungsparameter,
  • Vermeidung unnötiger Wiederholungsaufnahmen.

Nach den aktuellen Empfehlungen des BAG stehen heute Rechtfertigung und Optimierung im Vordergrund des Strahlenschutzes. Patientenschutzmittel wie Bleischürzen werden nur noch in ausgewählten Situationen empfohlen.

Schutz des Personals

Auch das radiologische Personal profitiert von konsequenten Strahlenschutzmassnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Einhaltung ausreichender Abstände,
  • Nutzung vorhandener Schutzvorrichtungen,
  • Aufenthalt hinter Schutzwänden während der Exposition,
  • persönliche Dosimetrie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
  • regelmässige Fortbildung im Strahlenschutz.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Strahlenschutzes. Regelmässige technische Kontrollen der Röntgenanlage, standardisierte Arbeitsabläufe und kontinuierliche Schulungen tragen dazu bei, eine gleichbleibend hohe Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenexposition sicherzustellen.

Ebenso wichtig ist die regelmässige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte sowie die Analyse von Wiederholungsaufnahmen zur kontinuierlichen Optimierung der Untersuchungsqualität.

Schweizer Gesetzgebung

Der medizinische Strahlenschutz in der Schweiz basiert insbesondere auf:

  • dem Strahlenschutzgesetz (StSG),
  • der Strahlenschutzverordnung (StSV),
  • den Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI),
  • den Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Diese Regelwerke definieren unter anderem die Anforderungen an Rechtfertigung, Optimierung, Qualitätssicherung, Ausbildung, Fortbildung sowie den sicheren Betrieb medizinischer Röntgeneinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Die praktische Umsetzung standardisierter Projektionen wird im Beitrag „Einstelltechnik in der konventionellen Radiologie“ ausführlich erläutert. Dort finden Sie zusätzlich kostenfreie Videoanleitungen zur korrekten Durchführung zahlreicher Standardaufnahmen.

Wenn Sie Ihr Wissen im medizinischen Strahlenschutz vertiefen möchten, finden Sie in der Strahlenschutz-Fortbildung von SwissDiagnostic eine umfassende praxisorientierte Weiterbildung mit zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Empfehlungen für den radiologischen Alltag.

Fazit

Strahlenschutz ist untrennbar mit der Qualität radiologischer Untersuchungen verbunden. Eine korrekte Indikation, standardisierte Einstelltechniken, optimierte Untersuchungsparameter und konsequente Qualitätssicherung ermöglichen hochwertige diagnostische Bilder bei möglichst geringer Strahlenexposition. Damit profitieren sowohl Patientinnen und Patienten als auch das radiologische Personal von einem sicheren und effizienten Einsatz der konventionellen Radiologie.

Literatur

  1. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Diagnostische Referenzwerte im Strahlenschutz.
    https://www.bag.admin.ch/de/diagnostische-referenzwerte-im-strahlenschutz
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe.
    https://www.bag.admin.ch/de/strahlenschutz-wegleitungen
  3. International Commission on Radiological Protection (ICRP). Radiological Protection and Safety in Medicine. ICRP Publication 73. Annals of the ICRP. 1996.
  4. International Commission on Radiological Protection (ICRP). The 2007 Recommendations of the International Commission on Radiological Protection. ICRP Publication 103. Annals of the ICRP. 2007.
  5. International Commission on Radiological Protection (ICRP). Diagnostic Reference Levels in Medical Imaging. ICRP Publication 135. Annals of the ICRP. 2017.
  6. International Atomic Energy Agency (IAEA). Radiation Protection and Safety of Radiation Sources: International Basic Safety Standards (GSR Part 3). Vienna: IAEA; 2014.
  7. European Society of Radiology (ESR). EuroSafe Imaging – Radiation Protection and Quality in Medical Imaging.
    https://www.eurosafeimaging.org/
  8. World Health Organization (WHO). Communicating Radiation Risks in Paediatric Imaging. Geneva: World Health Organization; 2016.
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